Donnerstag, 17. September 2009

Es kommt darauf an, wen man sich zum Herrn nimmt.

Wen möchten sich die Muslime in Deutschland zum Herrn nehmen? Allah oder das deutsche Volk, von dem laut Grundgesetz angeblich alle Gewalt ausgeht? Das Grundgesetz ist kein solch starres Gebilde, wie es auf den ersten Blick vielleicht aussehen mag, sondern kann mit parlamentarischer Zweidrittelmehrheit geändert werden. Für andere Gesetze genügt bereits eine einfache Mehrheit. Mit diesen Gesetzen lassen sich Grundrechte in dem noch ungeänderten Grundgesetz einschränken, wie das Recht auf freie und ungestörte Religionsausübung für Muslime, wenn dieses bspw. durch Gesetze zum Kopftuchverbot für Lehrerinnen an staatlichen Schulen in unverantwortlicher Weise eingschränkt wird.

Viele Muslime in diesem Land – insbesondere diejenigen, die von Geburt an Muslime gewesen sind und sich haben einbürgern lassen, weniger die zum Islam übergetretenen Einheimischen – sind laut Umfrage dem deutschen Staat gegenüber loyal und glauben an die Rechtsstaatlichkeit und daran, in diesem nichtislamischen System letztlich zu ihrem Recht zu kommen. Als ich dem Vorsitzenden einer deutschen muslimischen Organisation gegenüber einmal meine diesbezüglichen Bedenken äußerte, antwortete er mir, man könne diese Rechte zumindest einklagen und verwies auf den Erfolg bezüglich der gesetzlichen Erlaubnis zur islamischen Schächtung. Auch in diesem Fall wird von Behörden immer wieder versucht, das Recht der Muslime auszuhebeln und dessen Anwendung zu verhindern. „Einklagbar“ – lächerlich! Wie lange klagen die betroffenen muslimischen Lehrerinnen bereits schon erfolglos gegen das Kopftuchverbot an staatlichen Schulen! Es dauert jeweils sehr lange, bis solche Klagen vor Gericht verhandelt werden, und bis dahin ändern die beklagten Länderregierungen in einigen Fällen die jeweiligen Gesetze geringfügig, so daß der Gegenstand der Klage nicht mehr existiert und die Kläger erneut langwierig Klage einreichen müssen. Auch der Weg von einer Instanz zur jeweils höheren nimmt sehr viel Zeit in Anspruch, worüber Jahre und Jahrzehnte vergehen, in denen muslimische Lehrerinnen und Erzieherinnen es vorziehen, nach Österreich auszuwandern oder ihren Beruf ganz aufzugeben, und an der Ausbildung zu diesen Berufen Interessierte angesichts dieser Lage ihren Berufswunsch aufgeben und sich gar nicht erst ausbilden lassen. Außerdem ist dadurch ein fatales Signal gesetzt worden, Kopftuchträgerinnen auch im privaten Wirtschaftsbereich und in der Öffentlichkeit allgemein zu ächten, was in der Ermordung Schwester Marwa asch-Schirbinis einen bisherigen Höhepunkt erricht hat. Der Fall einer Lehrerin in NRW, der gerichtlich verboten worden ist, selbst eine neutrale Baskenmütze zu tragen, zeigt, daß es den verantwortlichen Richtern und Politikern in Wirklichkeit darum geht, die muslimische Frau soweit, wie möglich, zu entblößen und die Muslime dadurch zu demütigen, während die angeblich zu wahrende Neutralität des Staates nur ein Vorwand ist. Dahingegen haben führende österreichische Juristen festgestellt, daß Lehrer(-innen) den Staat nicht gleichermaßen unmittelbar vertreten, wie Richter(-innen) oder Polizisten (-innen), was sich u.a. darin äußert, daß sie keine Roben oder Uniformen tragen. Ein Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen an staatlichen Schulen sei vielmehr kontraproduktiv. Trotzdem halten in Deutschland die Vertreter des Kopftuchverbots verbissen an der Argumentation fest, das Kopftuch sei ein „Symbol“ für irgendetwas und die angebliche Neutralität des Staates müsse geschützt werden.

Die meisten derjengen Muslime, die die Demokratie befürworten und dies mit dem Element der Schūrā begründen, übersehen, daß die islamische Schūrā allein noch nicht ein demokratisches System ausmacht, und daß die westlichen demokratischen (bzw. pseudodemokratischen) Systeme zahlreiche Elemente und Erscheinungen enthalten, die mit dem Islam unvereinbar sind. Wie bereits der griechische Philosoph Platon feststellte, ist die Demokratie nicht die beste der Staatsformen, sondern die Aristokratie (= „Herrschaft der Besten“). Der islamische Staat war unter den ersten vier rechtgeleiteten Kalifen eine Art demokratischer Aristokratie, in der die als die moralisch besten und gottesfürchtigst angesehenen Menschen nach Beratung aus ihren eigenen Reihen den jeweiligen Nachfolger als Staatsoberhaupt wählten.
In den letzten Jahrzehnten haben die abendländischen Gesellschaften, insbesondere durch die Aufgabe ihrer von der jeweiligen Religion geprägten sittlichen Werte, eine immer rasanter werdende Entwicklung zur Unmoral hin angetreten, die unaufhaltsam fortschreitet. Dieser Teufelskreis, in dem durch das demokratische System immer unmoralischere Menschen an die Macht kommen, da sich die Mehrheit der Gesellschaft an die Vorherrschaft der Unmoral gewöhnt und diese akzeptiert hat, und moralische Menschen, die dagegen aufbegehren, mundtot gemacht werden, scheint undurchbrechbar. Vergessen wir nicht, daß der griechische Philosoph Sokrates als höchst moralischer Mensch in einer Demokratie von solch unmoralischen Volksvertretern zum Tode verurteilt wurde. Durch die Ferne von wirklichen, von der Religion geprägten sittlichen Werten und der Auflösung der Bindung an Gott gewinnen die Satane, die als unsichtbare Begleiter jedem Menschen zugeordnet sind, immer mehr Macht nicht nur über die Masse des Volkes, sondern auch über die politischen Verantwortungsträger, so daß aus der Demokratie gewissermaßen eine „Dämonkratie“ (= „Herrschaft der Dämonen“) geworden ist. Angesichts dieser Sachlage und der Tatsache, daß ein großer Teil der Bevölkerung durch die nun bereits seit vielen Jahren ununterbrochene Desinformation und Verhetzung seitens der Massenmedien und verantwortungslos handelnder Spitzenpolitiker eine unübersehbare Furcht vor dem Islam und Abneigung gegen die Muslime besitzt, müßte im Falle der Einführung einer wirklichen Demokratie, in der das Volk in Abstimmungen wichtige Entscheidungen mehrheitlich direkt treffen kann, sogar mit noch mehr Nachteilen für die Muslime gerechnet werden, wie bspw. einem generellen Kopftuchverbot für muslimische Frauen in allen öffentlichen Einrichtungen und auch für Schülerinnen und Studentinnen, da sich in den Meinungsumfragen anscheinend eine Mehrheit für solche Repressalien abzeichnet.

Um eine Änderung zu erreichen, müßten die Muslime erst zur Erkenntnis gelangen, daß das Grundgesetz sie nicht ausreichend schützt und die ihnen zustehenden Rechte immer mehr ausgehebelt werden, und daß sie auf dem „Rechtsweg“ kaum etwas erreichen, sondern dazu andere Aktionen nötig sind. Solche, wie bspw. wirksame Boykotte bestimmter staatlicher Einrichtungen, können aber nur dann durchgeführt werden, wenn die Muslime eine unter ihnen mehrheitlich anerkannte Führung haben und sie ihre durch unterschiedliche Herkunft, Auffassungen und Rechtsschulen bedingten Unterschiede überbrücken und zusammenhalten. Zudem müssen sie dazu ihre Anhänglichkeit an das diesseitige Leben mit seinen Glücksgütern aufgeben und ihre Furcht vor materiellen Verlusten und vom Staat verhängten Strafmaßnahmen überwinden. Vielleicht muß erst noch Schlimmeres mit ihnen geschehen als bisher, bevor sie dahin gelangen. Jedenfalls ist von den Vertretern der muslimischen Dachorganisationen nicht zu erwarten, daß sie dieser Aufgabe gerecht werden.

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