Samstag, 24. Januar 2015


Amtsgericht Darmstadt, Beschluss vom 15.05.2014 - 50 F 366/13 GÜ

 Brautgabe widerspricht Grundgesetz

Die Vereinbarung einer Brautgabe, die als „Gegenleistung“ für die Erfüllung der ehelichen Pflichten der Frau im Falle einer Trennung zusteht, ist dem Schutzgedanken des Art. 6 Abs. 1 GG sowie mit dem Grundsatz der Freiheit der Eheschließung nicht in Einklang zu bringen.

Auf diese Entscheidung des Amtsgerichts Darmstadt (Az: 50 F 366/13 GÜ) weist die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.

Der Sachverhalt

Bei der Heirat eines Paares im Iran wurden als Brautgabe unter anderem 650 Azadi Goldmünzen und 100 Meshgal Gold vereinbart (insgesamt über 180.000 Euro). Die Brautgabe sollte der Mann seiner Frau im Falle einer Trennung für die Erfüllung der ehelichen Pflichten, also den Vollzug der Ehe, und für die Versorgung der Frau zahlen. Als das Ehepaar sich scheiden ließ, forderte die Frau von ihrem Mann die 650 Azadi Goldmünzen und 100 Meshgal Gold.

Der Mann wollte nicht zahlen. Er behauptet, er habe den Anspruch durch Übergabe von Schmuck und Grundstücksteilen überobligatorisch erfüllt. Er ist ferner der Ansicht, es sei nach iranischem Recht ein Ehebruch zu berücksichtigen, welcher seine Leistungspflicht ausschließe. Schließlich handele es sich nicht um ein ernstgemeintes Versprechen.

Die Entscheidung des Amtsgerichts Darmstadt

Die Forderung der Frau blieb auch vor Gericht ohne Erfolg. Der Vertrag sei nichtig. Die Vereinbarung, für den Vollzug der Ehe eine hohe Geldsumme zu zahlen, sei weder mit dem Grundgesetz noch mit dem Grundsatz der Freiheit von Eheschließung und Ehe in Einklang zu bringen. Denn die in Aussicht gestellte Geldsumme schränke diese Freiheit erheblich ein. Sie entspreche daher nicht den guten Sitten. Zwar habe sie die wichtige Aufgabe, die Ehefrau abzusichern, doch gebe es hierfür eine Vielzahl anderer rechtlicher Möglichkeiten.

Aus dem Urteil: [...] Durch den in Aussicht gestellten Erhalt von Geldsummen oder auch die in Aussicht gestellte Haftung für Geldsummen bei Vollzug oder nicht Vollzug der Ehe, wird die Freiheit in der Ehe erheblich eingeschränkt. Diese Einschränkung entspricht daher nicht den guten Sitten. Die Geldforderung kann daher nicht als wirksam betrachtet werden. Bei dieser Entscheidung und vorzunehmenden Abwägung ist zu berücksichtigen, dass eine Geldforderung bereits abstrakt geringer wertig ist als die eheliche Freiheit und die Freiheit beim ehelichen Zusammenleben. Auch in der konkreten Abwägung kann ihre wichtige Bedeutung, die Ehefrau abzusichern, diese Freiheit aus Art. 6 GG nicht übersteigen. Das bestehende Rechtssystem hält eine Vielzahl von Instrumenten bereit, welche den Ehepartner verpflichten auch nach der Ehescheidung für den Partner zu sorgen. Es besteht mithin auch kein praktisches Erfordernis den Wert der Brautgeldabrede höher anzusetzen als erfolgt. [...]

Darüber hinaus widerspreche die Vereinbarung auch dem Recht, frei und unabhängig von äußeren Einflüssen darüber zu entscheiden, wann man sich trennen möchte. Die Aussicht, dass mit der Scheidung ein hoher Geldbetrag zu zahlen sei, schränke diese Freiheit ein.

Aus dem Urteil [...] Die Vereinbarung widerspricht schließlich der Freiheit der Ehescheidung. Das Recht, frei und unabhängig von äußeren Einflüssen darüber zu entscheiden, wann man sich trennen möchte um die Voraussetzungen für eine Scheidung zu schaffen, bzw., wann man die staatliche Ehe beenden möchte, wird zwar nicht von Art. 6 GG geschützt, es stellt jedoch auch ein Freiheitsrecht der objektiven Werteordnung dar und findet einfachgesetzliche Ausprägung. Durch die Inaussichtstellung einer folgenschweren Haftung bei Scheidung wird diese Freiheit erheblich eingeschränkt. Unstreitig wird der zuvor entstandene Anspruch regelmäßig im Falle der Scheidung geltend gemacht. Die Aussicht, dass mit der Scheidung ein hoher Geldbetrag zu zahlen ist, schränkt die Freiheit des Verpflichteten ein. [...]

Rechtsgrundlagen:
§ 138 Abs 1 BGB, § 1300 BGB a.F., Art 6 GG

Gericht:
Amtsgericht Darmstadt, Beschluss vom 15.05.2014 - 50 F 366/13 GÜ

Rechtsindex - Recht & Urteile

 

http://www.rechtsindex.de/familienrecht/4568-ag-darmstadt-50-f-366-13-brautgabe-widerspricht-grundgesetz

 

Mein Kommentar:

Das obige Urteil ist zurückzuweisen, da die Begründung des Gerichts unzutreffend und unsinnig ist.

Die Brautgabe (mahr) ist keine Gegenleistung für die Erfüllung der ehelichen Pflichten, sondern ein Geschenk an die Braut. Ursprünglich war die Brautgabe bei der Eheschließung in einem Stück ganz zu zahlen, doch ist es – nach islamischem Recht zulässig – in vielen Ländern Brauch geworden, sie in eine vorgestreckte und eine aufgeschobene zu unterteilen. Letztere wird gewöhnlich bei Auflösung der Ehe durch Scheidung (alāq) oder den Tod des Ehemannes fällig und gilt bis dahin als materielle Schuld des Ehemannes.

Die Höhe des Mahr unterliegt der jeweiligen Vereinbarung zwischen dem Bräutigam und der Braut, bzw. deren gesetzlichen Vertretern. Im Falle, daß die Ehe ohne eine solche Vereinbarung über die Höhe des Mahr geschlossen worden ist, legt das Scharī´a-Gericht diese auf der Grundlage dessen fest, was im jeweiligen Land, der Gesellschaftsschicht und den sonstigen Kreisen der Braut allgemein üblich ist.

Es ist verwunderlich, daß der Mann im obigen Fall bei seiner Eheschließung einem Mahr in der genannten Höhe zugestimmt hat. Er hätte sich über die Folgen klar sein müssen. Nach islamischem Recht ist die Forderung der Frau rechtmäßig.

Die Begründung des Gerichts, die Brautgabe allgemein – gleich ob hoch oder niedrig – schränke die Freiheit ein und sei somit grundgesetzwidrig, ist absurd und nicht nachvollziehbar. Die gerichtliche Scheidung nach deutschem Recht stellt durch die damit verbundenen Begleitumstände und Kosten nicht weniger eine Einschränkung der Freiheit dar. Zudem gilt im Islam die Ehescheidung als etwas Unerwünschtes, das nach Möglichkeit vermieden werden sollte. Wenn hierbei gewisse Hindernisse als Hemmschwelle zur Bestätigung der Ernsthaftigkeit des Entschlusses zu überwinden sind, ist das vom göttlichen Gesetzgeber so gewollt.

Vielmehr setzt sich das Gericht dem Verdacht verdeckter Islamfeindlichkeit aus, die heute bis in die Mitte der Gesellschaft vorgedrungen ist, wobei Richter keine Ausnahme bilden. Häufig scheinen die Mitglieder des Gerichts sich gar nicht ihrer islamophoben Einstellung bewußt zu sein und bemerken diese selbst nicht. Ihren diesbezüglichen Urteilen geben sie dann abwegige und absurde Begründungen, von deren Richtigkeit sie selbst vielleicht sogar überzeugt sind. So wurde vor einigen Jahren einer muslimischen Lehrerin in NRW von einem Gericht das Tragen selbst einer neutralen Baskenmütze während des Unterrichts verboten. Für uns Muslime sind solche Argumentationen und Urteilsbegründungen nicht nachvollziehbar, sondern wir sehen darin eine unbewußte oder vielleicht sogar bewußte Unterdrückung und Demütigung der Muslime. Daraus folgt, daß zahlreiche Richter und Beisitzer wegen Voreingenommenheit für ihr Amt eigentlich ungeeignet sind.

Dienstag, 20. August 2013

Alles Schall und Rauch: Israel unterstützt ägyptisches Militärregime



Mit der Einschleusung von ein paar wirklichen und bewaffneten Terroristen in die Reihen der friedlich demonstrierenden Muslimbrüder läßt sich leicht ein Vorwand für unmäßige Gegengewalt erfinden. Dann werden nur treu ergebene, gewissenlose und brutale Soldaten an die entscheidenden Stellen geschickt, wo sie den Befehl erhalten, die Demonstranten mit Kopfschuß gezielt zu töten, nachdem man sie davon überzeugt hat, daß diese „Terroristen“ seien. Die Behauptung, die Soldaten hätten darauf regiert, von Demonstranten beschossen worden zu sein, ist durch die Beobachtung hinfällig, daß sie schießen, ohne in Deckung gegangen zu sein.
Allmählich zeigt sich immer deutlicher, wie die Dinge liegen, nachdem Husni Mubarak aus der Haft freikommen und das Verbot seiner Partei aufgehoben werden soll. Sowohl die Muslimbrüder als auch diejenigen, die gegen ihn demonstriert haben, sind die Dummen und werden von Mubaraks oligarcher Clique, die die wirkliche Macht über das Militär und die Wirtschaft hat und im Hintergrund wirkt und die ganze Zeit weiter gewirkt hat, in die Pfanne gehauen und eingesackt. Der wahre Verlierer ist das ganze ägyptische Volk, außer den obersten Zehntausend jener Oligarchie. Der entscheidende Fehler der Muslimbrüder war es, diese Oligarchie nicht zerbrochen zu haben, und der Fehler der einfachen Ägypter, zu erwarten, die neue Regierung werde innerhalb kurzer Zeit Wunder vollbringen und dem Land zu einer wirtschaftlichen Blüte verhelfen („schnell mal ein Million Arbeitsplätze aus dem Ärmel schütteln“).

Donnerstag, 17. September 2009

Es kommt darauf an, wen man sich zum Herrn nimmt.

Wen möchten sich die Muslime in Deutschland zum Herrn nehmen? Allah oder das deutsche Volk, von dem laut Grundgesetz angeblich alle Gewalt ausgeht? Das Grundgesetz ist kein solch starres Gebilde, wie es auf den ersten Blick vielleicht aussehen mag, sondern kann mit parlamentarischer Zweidrittelmehrheit geändert werden. Für andere Gesetze genügt bereits eine einfache Mehrheit. Mit diesen Gesetzen lassen sich Grundrechte in dem noch ungeänderten Grundgesetz einschränken, wie das Recht auf freie und ungestörte Religionsausübung für Muslime, wenn dieses bspw. durch Gesetze zum Kopftuchverbot für Lehrerinnen an staatlichen Schulen in unverantwortlicher Weise eingschränkt wird.

Viele Muslime in diesem Land – insbesondere diejenigen, die von Geburt an Muslime gewesen sind und sich haben einbürgern lassen, weniger die zum Islam übergetretenen Einheimischen – sind laut Umfrage dem deutschen Staat gegenüber loyal und glauben an die Rechtsstaatlichkeit und daran, in diesem nichtislamischen System letztlich zu ihrem Recht zu kommen. Als ich dem Vorsitzenden einer deutschen muslimischen Organisation gegenüber einmal meine diesbezüglichen Bedenken äußerte, antwortete er mir, man könne diese Rechte zumindest einklagen und verwies auf den Erfolg bezüglich der gesetzlichen Erlaubnis zur islamischen Schächtung. Auch in diesem Fall wird von Behörden immer wieder versucht, das Recht der Muslime auszuhebeln und dessen Anwendung zu verhindern. „Einklagbar“ – lächerlich! Wie lange klagen die betroffenen muslimischen Lehrerinnen bereits schon erfolglos gegen das Kopftuchverbot an staatlichen Schulen! Es dauert jeweils sehr lange, bis solche Klagen vor Gericht verhandelt werden, und bis dahin ändern die beklagten Länderregierungen in einigen Fällen die jeweiligen Gesetze geringfügig, so daß der Gegenstand der Klage nicht mehr existiert und die Kläger erneut langwierig Klage einreichen müssen. Auch der Weg von einer Instanz zur jeweils höheren nimmt sehr viel Zeit in Anspruch, worüber Jahre und Jahrzehnte vergehen, in denen muslimische Lehrerinnen und Erzieherinnen es vorziehen, nach Österreich auszuwandern oder ihren Beruf ganz aufzugeben, und an der Ausbildung zu diesen Berufen Interessierte angesichts dieser Lage ihren Berufswunsch aufgeben und sich gar nicht erst ausbilden lassen. Außerdem ist dadurch ein fatales Signal gesetzt worden, Kopftuchträgerinnen auch im privaten Wirtschaftsbereich und in der Öffentlichkeit allgemein zu ächten, was in der Ermordung Schwester Marwa asch-Schirbinis einen bisherigen Höhepunkt erricht hat. Der Fall einer Lehrerin in NRW, der gerichtlich verboten worden ist, selbst eine neutrale Baskenmütze zu tragen, zeigt, daß es den verantwortlichen Richtern und Politikern in Wirklichkeit darum geht, die muslimische Frau soweit, wie möglich, zu entblößen und die Muslime dadurch zu demütigen, während die angeblich zu wahrende Neutralität des Staates nur ein Vorwand ist. Dahingegen haben führende österreichische Juristen festgestellt, daß Lehrer(-innen) den Staat nicht gleichermaßen unmittelbar vertreten, wie Richter(-innen) oder Polizisten (-innen), was sich u.a. darin äußert, daß sie keine Roben oder Uniformen tragen. Ein Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen an staatlichen Schulen sei vielmehr kontraproduktiv. Trotzdem halten in Deutschland die Vertreter des Kopftuchverbots verbissen an der Argumentation fest, das Kopftuch sei ein „Symbol“ für irgendetwas und die angebliche Neutralität des Staates müsse geschützt werden.

Die meisten derjengen Muslime, die die Demokratie befürworten und dies mit dem Element der Schūrā begründen, übersehen, daß die islamische Schūrā allein noch nicht ein demokratisches System ausmacht, und daß die westlichen demokratischen (bzw. pseudodemokratischen) Systeme zahlreiche Elemente und Erscheinungen enthalten, die mit dem Islam unvereinbar sind. Wie bereits der griechische Philosoph Platon feststellte, ist die Demokratie nicht die beste der Staatsformen, sondern die Aristokratie (= „Herrschaft der Besten“). Der islamische Staat war unter den ersten vier rechtgeleiteten Kalifen eine Art demokratischer Aristokratie, in der die als die moralisch besten und gottesfürchtigst angesehenen Menschen nach Beratung aus ihren eigenen Reihen den jeweiligen Nachfolger als Staatsoberhaupt wählten.
In den letzten Jahrzehnten haben die abendländischen Gesellschaften, insbesondere durch die Aufgabe ihrer von der jeweiligen Religion geprägten sittlichen Werte, eine immer rasanter werdende Entwicklung zur Unmoral hin angetreten, die unaufhaltsam fortschreitet. Dieser Teufelskreis, in dem durch das demokratische System immer unmoralischere Menschen an die Macht kommen, da sich die Mehrheit der Gesellschaft an die Vorherrschaft der Unmoral gewöhnt und diese akzeptiert hat, und moralische Menschen, die dagegen aufbegehren, mundtot gemacht werden, scheint undurchbrechbar. Vergessen wir nicht, daß der griechische Philosoph Sokrates als höchst moralischer Mensch in einer Demokratie von solch unmoralischen Volksvertretern zum Tode verurteilt wurde. Durch die Ferne von wirklichen, von der Religion geprägten sittlichen Werten und der Auflösung der Bindung an Gott gewinnen die Satane, die als unsichtbare Begleiter jedem Menschen zugeordnet sind, immer mehr Macht nicht nur über die Masse des Volkes, sondern auch über die politischen Verantwortungsträger, so daß aus der Demokratie gewissermaßen eine „Dämonkratie“ (= „Herrschaft der Dämonen“) geworden ist. Angesichts dieser Sachlage und der Tatsache, daß ein großer Teil der Bevölkerung durch die nun bereits seit vielen Jahren ununterbrochene Desinformation und Verhetzung seitens der Massenmedien und verantwortungslos handelnder Spitzenpolitiker eine unübersehbare Furcht vor dem Islam und Abneigung gegen die Muslime besitzt, müßte im Falle der Einführung einer wirklichen Demokratie, in der das Volk in Abstimmungen wichtige Entscheidungen mehrheitlich direkt treffen kann, sogar mit noch mehr Nachteilen für die Muslime gerechnet werden, wie bspw. einem generellen Kopftuchverbot für muslimische Frauen in allen öffentlichen Einrichtungen und auch für Schülerinnen und Studentinnen, da sich in den Meinungsumfragen anscheinend eine Mehrheit für solche Repressalien abzeichnet.

Um eine Änderung zu erreichen, müßten die Muslime erst zur Erkenntnis gelangen, daß das Grundgesetz sie nicht ausreichend schützt und die ihnen zustehenden Rechte immer mehr ausgehebelt werden, und daß sie auf dem „Rechtsweg“ kaum etwas erreichen, sondern dazu andere Aktionen nötig sind. Solche, wie bspw. wirksame Boykotte bestimmter staatlicher Einrichtungen, können aber nur dann durchgeführt werden, wenn die Muslime eine unter ihnen mehrheitlich anerkannte Führung haben und sie ihre durch unterschiedliche Herkunft, Auffassungen und Rechtsschulen bedingten Unterschiede überbrücken und zusammenhalten. Zudem müssen sie dazu ihre Anhänglichkeit an das diesseitige Leben mit seinen Glücksgütern aufgeben und ihre Furcht vor materiellen Verlusten und vom Staat verhängten Strafmaßnahmen überwinden. Vielleicht muß erst noch Schlimmeres mit ihnen geschehen als bisher, bevor sie dahin gelangen. Jedenfalls ist von den Vertretern der muslimischen Dachorganisationen nicht zu erwarten, daß sie dieser Aufgabe gerecht werden.

Wahlempfehlung

Anläßlich der bevorstehenden Bundestagswahl gab der Muslim-Markt den stimmberechtigen Muslimen in Deutschland die Empfehlung, erstens mit ihrer Beteiligung den rechtsradikalen Parteien nicht die Möglichkeit zu geben, verhältnismäßig viele Stimmen zu erlangen, und zweitens von mehreren Übeln das für die Muslime geringste zu wählen, das derzeit Die Linke darstellt. Ich persönlich bin auch zu dieser Erkenntnis gelangt und stimme dem zu, obgleich auch die Bürgerrechtsbewegung Solidarität (BüSo) keine aus muslimischer Sicht schlechten Standpunkte zu vertreten scheint.
Allerdings wundere ich mich darüber, daß so viele Muslime für Die Grünen sind. Ihr Vorsitzender, Cem Özdemir, hat zwar einen türkischen Namen, ist jedoch – soweit mir bekannt – kein Muslim, sondern Alevit, und hat bezüglich des Islams bereits einige unqualifizierte Äußerungen von sich gegeben. Außerdem wirft er den Muslimen „antisemitistische“ Einstellungen vor und trat zum diesjährigen Quds-Tag auf der Seite der zionistischen Gegendemonstranten auf, anstatt auf der Seite der Muslime. Der Abgeordnete Omid Nouripour hetzt gegen die Islamische Republik Iran und scheint Säkularist, bzw. Atheist zu sein. Und über den Islam des hessischen Landesvorsitzenden Tarik al-Wazir weiß ich zu wenig, um hierüber eine Aussage machen zu können. Vergessen wir nicht, daß auch der frühere Bundesaußenminister Joschka Fischer eine sehr zionistenfreundliche und palästinenserfeindliche Einstellung vertritt.
Ein älterer zum Islam konvertierter Deutscher meinte bereits vor längerer Zeit zu mir, er gebe der SPD seine Stimme, da diese sich für die Belange der Arbeiter einsetze. Die Zeit, in der das so war, ist längst vorbei, und da die SPD so sehr in eine andere Richtung abgedriftet ist, hat sich ja ein Teil von ihr abgespalten und zusammen mit den Resten der SED die Linke gegründet.
Die FDP hat Jürgen Möllemann, den einzigen Freund der Araber, den es unter den bedeutenden deutschen Politikern gab, auf dem Gewissen. Sofern es sich bei seinem tragischen Tod entsprechend der offiziellen Version tatsächlich um Selbstmord handeln sollte, so haben ihn – laut Meinung seiner Witwe – seine Parteigenossen in den Tod getrieben. Der derzeitige Parteivorsitzende, Guido Westerwelle, ist nicht nur homosexuell, sondern auch zionistenfreundlich.
Es gibt Muslime, die der CDU ihre Stimme geben, da sie meinen, diese sei christlich und somit nach den religiösen Werten der Angehörigen einer anderen Schriftreligion ausgerichtet, was jedoch ein Irrtum zu sein scheint, da es sich bei diesen Christen allenfalls um Kulturchristen handelt, die dem Islam gegenüber noch feindlicher eingestellt sind als die Angehörigen der anderen Parteien. Ein älterer zum Islam konvertierter Deutscher meinte einmal, in der CDU seien die früheren Nazis untergekommen.
Merkwürdig ist jedoch, daß mir auf einer Website bei der Beantwortung von Fragen zum Positionsvergleich der zur Bundestagswahl angetretenen Parteien die NPD als diejenige Partei vorgeschlagen wurde, deren Positionen am ehesten mit den meinigen übereinstimmen. Solange die NPD islam- und fremdenfeindlich ist, ist sie für mich selbstverständlich unwählbar, aber vielleicht weist dieser elektronisch erstellte Vorschlag darauf hin, daß mir Deutschlands Schicksal und das Wohl des deutschen Volkes tatsächlich am Herzen liegen, auch wenn ich noch so sehr gegen die „bösen“ Deutschen wettere. Die meisten von ihnen sind ja nicht wirklich und von Natur aus böse, sondern gehen nur ganz gewaltig in die Irre, und man muß ihnen Gutes erweisen und ihnen den rechten Weg zeigen, nämlich denjenigen zum Islam.
Der Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) empfiehlt denjenigen Muslimen, die sich politisch betätigen wollen, dies in innerhalb einer der bestehenden Parteien zu tun und rät ihnen davon ab, eine eigene Partei zu gründen. Unterdessen hat jedoch dieser Empfehlung ungeachtet Bruder Haluk Yildiz in Bonn zusammen mit anderen eine Partei für Muslime gegründet, in der auch Nichtmuslime mitwirken können, und die zunächst auf kommunaler und regionaler Ebene zu Wahlen antreten will.
Ich möchte den Muslimen noch eine andere Möglichkeit vorschlagen, nämlich eine außerparlamentarische Opposition zu gründen, die versucht, dem herrschenden Regime und den etablierten Parteien mit harter Kritik zuzusetzen und der angeblich freiheitlichen demokratischen Grundordnung, die immer mehr in eine Mischung Ochlokratie („Herrschaft des Pöbels“) und Plutokratie („Herrschaft des Geldes“) ausartet, eine islamische entgegenzustellen.

Auf welcher Seite stehen?

Heute ist die Welt in zwei Lager gespalten: Auf der einen Seite steht die Supermacht USA mit ihren Vasallen (darunter auch Deutschland) und auf der anderen Seite so ungefähr der Rest der Welt. Die erste Partei möchte die zweite ausbeuten und unterdrücken, wie eine Zitrone ausdrücken und dann als Abfall liegen lassen. Zu welchem Lager möchtet ihr gehören?

Die Deutschen – jedenfalls die offiziellen Vertreter der Bundesrepublik Deutschland – befinden sich anscheinend wieder im Denkschema der Nazis: wir sind die Guten, die anderen die Bösen. Als im spanischen Bürgerkrieg auf beiden Seiten Deutsche auch gegeneinander kämpften. In einem Lied der Legion Condor werden die Kämpfer auf Seiten der Republikaner „Rote Teufel“ oder ähnlich genannt und als Ausgeburt des Bösen dargestellt. Heute werden die Taliban als Ausgeburt des Bösen dargestellt und als „Terroristen“ bezeichnet. Dabei gehören nicht einmal alle afganischen Widerstandskämpfer wirklich den Taliban an, ebenso wenig, wie im Spanischen Bürgerkrieg alle Kämpfer auf der republikanischen Seite „Rote“, also Kommunisten, waren. Abendländer, die auf der „falschen“ Seite kämpfen, wie der deutsche Muslim Eric Breiniger, sind gemäß dieser faschistoiden imperialistischen Definition keine Widerstandskämpfer, sondern ebenfalls „Terroristen“ oder allenfalls gewaltbereite „Islamisten“, die in ihren Heimatländern auf die Fahndungsliste gesetzt werden. Was bedeutet das? – Daß die Deutschen aus ihrer Geschichte überhaupt nichts gelernt haben. „Da lacht der Teufel – ha, ha, ha!“, wie es in dem Legion-Condor-Lied heißt, aber vielleicht mehr über die bösen Deutschen, die wieder zu Kriegsverbrechern geworden sind, als über die Widerstandskämpfer, die sich selbst in die Luft sprengen und dabei auch Zivilisten töten.

In Leipzig oder Dresden verweigerte vor einiger Zeit ein Professor einer syrischen Doktorandin seine Hilfe als Doktorvater mit der Begründung, in Syrien herrsche ein menschenfeindliches undemokratisches Regime, und jene Doktorandin müsse erst dieses Regime stürzen und in ein demokratisches System umwandeln, bevor er sie annehme. Wie wäre es, würde ich den Spieß umdrehen? Ich verweigere jedem Deutschen und jeder Deutschen meine Hilfe, Unterstützung und Zusammenarbeit, solange er oder sie sich nicht tatsächlich aufmacht und bemüht, das Merkel-Regime zu stürzen und Deutschland auf den Weg wirklicher Demokratie zu bringen und aus der Hörigkeit gegenüber der transatlantischen Supermacht zu befreien?